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Essenversorgung

ILG  |  Internat der Salzmannschule  |  Essenversorgung

Wie ist die Essensversorgung geregelt?

Regelmäßige, gesunde und abwechslungsreiche Ernährung ist für einen erfolgreichen Schul- und Internatsalltag von besonderer Bedeutung. An der Salzmannschule wird ein Ganztagsschulkonzept umgesetzt, das bietet optimale Lernbedingungen, erfordert aber auch eine besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf einen regelmäßigen Energienachschub für den langen Schultag.  

Da wir als Betreiber des Internates der Salzmannschule ohnehin für die Vollverpflegung aller Internatsschüler und -schülerinnen verantwortlich sind, organisieren wir auch die Versorgung für die übringen “Salzmanier", die nicht das Internat besuchen.

Für alle Internatsschüler und -schülerinnen ist die Teilnahme an der Vollverpflegung Pflicht und die entsprechende Abrechnung erfolgt im Rahmen der Berechnung der Internatsgebühren durch die Schule. Für Schüler und Schülerinnen, die nicht im Internat untergebracht sind, ist die Teilnahme an der Essenversorgung freiwillig und kann nach Abschluss eines Essenversorgungvertrages im Rahmen der Mittagsversorgung erfolgen.

Mittag wird stets für alle Schüler und Schülerinnen in der Mensa (ehem. Reithalle) der Schule ausgereicht. Frühstück und Abendessen findet seit dem 01.01.2025 bis zum Ende des Schuljhres 2024/2025 für alle Internatsschüler und -schülerinnen im Internat statt. Im Internat gibt es außerdem für alle Internatsschüler Vesper.

Ablauf und Bestellprozess

Für die Umsetzung der täglichen Mittagessenversorgung arbeiten wir mit einem externen Cateringunternehmen zusammen.

Die Essenbestellung erfolgt nach Registrierung direkt in einem Onlineportal, welches über das Cateringunternehmen bereitgestellt wird. Über dieses Portal besteht die Möglichkeit bequem das Mittagessen zu bestellen. Der Speiseplan kann dort ebenfalls eingesehen werden.

Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin an der Essenversorgung erhält eine persönliche Chipkarte zur Legitimation im Rahmen der Essenausgabe. Nur mit dieser Chipkarte ist die Teilnahme an der Essenversorgung möglich.  

Die Mittagsmenüauswahl muss bis zum 15. des Vormonats für den Folgemonat erfolgt sein. Der neue Menüplan ist zu diesem Zeitpunkt bereits erstellt und einsehbar. Kurzfristige Bestellungen sind telefonisch oder per E-Mail direkt beim Essensanbieter zu erfragen.

Erfolgt keine Essensauswahl im Onlineportal ist für Ihr Kind (Internatsschüler und Internatsschülerin) automatisch Menü A ausgewählt. So ist die Vollverpflegung für unsere Internatsschüler und -schülerinnen jederzeit gewährleistet.

Kurzfristige Abbestellungen des Essens aufgrund von Krankheit sind möglich und bis spätestens 07:00 Uhr unserer Wirtschaftleitung per Fax 03622 / 2084-414 oder E-Mail (wirtschaftsleitung[at]ilg-internate.de) mitzuteilen. Beim pädagogischen Personal krankgemeldete Internatskinder werden automatisch abgemeldet. Externe Schüler und Schülerinnen melden das Essen direkt beim Cateringunternehmen ab.

Sollte eine Chipkarte verloren gehen, ist dies schnellstmöglich zu melden. Die verlorene Chipkarte ist kostenpflichtig zu ersetzen. Bis die neue Karte programmiert ist, erfolgt die Essensausgabe problemlos durch das Personal des Cateringunternehmens, da diese über die vorgenommenen Bestellungen informiert sind.

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