Kosten für Verpflegung und Unterkunft
und Rückrechnung von Verpflegungskosten bei Abwesenheit
Seit 01.01.2022 ist die „Thüringer Verordnung zur Kostenbeteiligung an Schulen in Trägerschaft des Landes“ für die Erhebung der Kostenbeteiligung von Eltern oder volljährigen Schülern beim Besuch von Schulen in Trägerschaft des Landes in Kraft und durch die Verwaltung des Spezialgymnasiums in Anwendung zu bringen.
Die monatlichen Sachkosten für die Unterbringung setzen sich aus 2 Teilen zusammen: Den Kosten für die Unterkunft, sowie den Kosten für die Verpflegung.
Die Kosten für die Unterkunft werden pauschal und monatsweise für den Zeitraum der Unterbringung erhoben, unabhängig von der sich im jeweiligen Monat ergebenden, tatsächlichen Inanspruchnahme (Anwesenheit) des vorgehaltenen Internatsangebotes.
Soweit keine Ermäßigungstatbestände vorliegen, beträgt die Beteiligung für die Unterkunft aktuell: 165 € pro Monat (die Monate Juni und Juli sind beitragsfrei).
Für die Kosten der Verpflegung wird im gleichen Rhythmus ebenfalls ein monatlicher Pauschalbetrag erhoben. Er beträgt an unserer Schule aktuell: 199,00 € / Monat.
Soweit Mahlzeiten nicht in Anspruch genommen werden können, kann die erhobene Kostenbeteiligung anteilig zurückerstattet werden.
Im Rahmen der Rechtsverordnung ist das Verfahren zur Kostenerhebung und notwendiger Rückerstattungen durch die jeweilige Schule auszugestalten, um die schulspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen.
An unserer Schule ist das Verfahren wie folgt geregelt:
Eine Vollverpflegung und damit eine regelmäßige Teilnahme an den Mahlzeiten bzw. mindestens deren regelmäßiges und durchgängiges Angebot sind im Rahmen der Internatsunterbringung obligatorisch und unverzichtbarer Baustein eines gelingenden Betreuungsauftrages unseres Internates.
Mit dem erhobenen monatlichen Pauschalbetrag ist diese Vollverpflegung (Frühstück, Mittag, Abendbrot, Vesper) für alle Schultage abgegolten.
In unserem Internat wird die Anwesenheit täglich erfasst. 2-Mal im Schuljahr erfolgt auf dieser Basis dann die Rückrechnung der Mahlzeiten, an denen der/die Internatsschüler:in wegen „Abwesenheit bei fehlendem Fürsorgeauftrag des Internates“ nicht teilgenommen hat und soweit die Abwesenheit gegenüber dem Internat rechtzeitig und schriftlich angezeigt wurde.
Die Kosten für die Vollverpflegung an schulfreien Tagen (z.B. Wochenenden), an deren das Internat geöffnet hat (i.d.R. Abendessen – Samstag „lange Woche“ bis Abendessen Sonntag „lange Woche“) werden zu den gleichen Terminen nacherhoben und ggf. mit einem bestehenden Guthaben verrechnet.
Die Vollverpflegung im Internat der Salzmannschule umfasst (ohne Wochenend-Unterbringung), am Beispiel einer „Standard-Dekade“ folgende Mahlzeiten:
Montag – Freitag: Frühstück, Mittag, Vesper, Abendbrot
Samstag: Frühstück, Mittag, Vesper
Montag – Mittwoch: Frühstück, Mittag, Vesper, Abendbrot
Donnerstag: Frühstück, Mittag, Vesper
Bei rechtzeitig, gegenüber dem zuständigen Erzieher:innenteam, angezeigter „Abwesenheit vom Internat“ (z.B. bei Nichtanreise oder Abreise wegen Krankheit oder „Nachturlaub“) findet eine Rückerstattung wie folgt statt:
- bei Abmeldung/Abreise vom Internat bis 14 Uhr – ab dem Frühstück des Folgetages
- bei Abmeldung/Abreise vom Internat nach 14 Uhr – ab dem Mittagessen des Folgetages
- bei „Dauerabmeldung“ *
* „Dauerabmeldungen“ sind langfristig jeweils zum Schuljahresbeginn gegenüber der Verwaltungsleitung der Schule schriftlich anzuzeigen und erfordern zum Wirksamwerden einer schriftlichen Rückbestätigung.
„Dauerabmeldungen“ von der Verpflegung im Internat sind für folgende Fälle möglich:
- Mittag und Vesper am Abreisetag (i.d.R. „lange Woche“ Samstag / und „kurze Woche“ Donnerstag) bei Abreise vom Internat unmittelbar nach Ende des 3. Unterrichtsblockes oder früher.
- Frühstück, bei Anreise direkt in die Schule (i.d.R. Montag) sofern die Anreise erst zum 2. Unterrichtsblock oder später erfolgt, also die Teilnahme am Frühstück (zeitlich) tatsächlich nicht möglich ist.
- Für Mahlzeiten, an denen auf Grund von Abwesenheit wegen „Nachturlaub“ regelmäßig nicht teilgenommen werden kann (z.B. Abendessen & Frühstück bei regelmäßiger Abreise und späterer Wiederanreise an einen Tag „unter der Woche“ wegen Teilnahme am Vereinstraining /Musikschule etc. am Heimatort).
- Für das Vesperangebot als generelle Abmeldung von der täglichen Vesperverpflegung --> HINWEIS & BITTE: Im Internat der Salzmannschule ist das Angebot der Vesperverpflegung Teil unseres pädagogischen Konzeptes und nach Schulschluss die Zusammenkunft zu dieser kleinen gemeinsamen Mahlzeit ein Fixpunkt im gemeinsamen Internatsalltag und Gruppenleben. Wir bitten Sie darum, nach Möglichkeit keinen Gebrauch von der Abwahlmöglichkeit zu machen, um dieses Element der Alltagsgestaltung weiterhin allen Schüler:innen anbieten zu können.
Auch für „Dauerabmeldungen“ erfolgt die Rückrechnung halbjährlich.
„Dauerabmeldungen“ sind ausschließlich schriftlich an die Verwaltungsleitung der Schule zu richten.
Für das laufende Schuljahr können wir „Dauerabmeldungen“ erstmals ab 01.04.2022 berücksichtigen. Zukünftig sind sie dann spätestens bis zum 15.08. des neuen Schuljahres schriftlich anzuzeigen.
Für Rückfragen zum Verfahren steht Ihnen gern die Wirtschaftsleitung des Internates unter 03622 / 2084 414 zur Verfügung.